Klein- und Mittelunternehmen (KMU) können seit 1. Oktober 2002 für Entgeltfortzahlungsansprüche auf Grund von Arbeits- oder Privatunfällen bei der AUVA einen Zuschuss zum Krankenentgelt beantragen.
Seit 1. Jänner 2005 wurde diese Rückerstattungsregelung auf Entgeltfortzahlungsansprüche bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit ausgeweitet.

