Umgründungen können die Struktur eines Konzerns im hohen Maße ändern und dazu führen, dass sich der Konsolidierungskreis bzw die Konsolidierungsmethode ändert. Damit ist es möglich, dass eine einfache Umgründung in einem nicht unerheblichen Aufwand für den Konzernabschluss resultiert. Selbst bei konzerninternen Umgründungen, die im Lichte der Einheitstheorie keinen Einfluss auf den Konzernabschluss haben dürfen, kommt es aufgrund der Korrekturmaßnahmen und Evidenzhaltungen zu einem Mehraufwand.

