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7.5 Kontrollgruppe: Datensparsamkeit

3. LfgJuni 2020

Mithilfe von technischen Maßnahmen soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf ein Minimum reduziert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Verfahren in Betracht gezogen werden, die einen direkten Personenbezug vermeiden. Die tatsächlich verarbeiteten personenbezogenen Daten sollen dem eigentlichen Verwendungszweck entsprechen und mit dem Dateneigentümer abgestimmt werden.

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