Das Kompetenzzentrum LSDB hat eine zentrale Verwaltungsstrafevidenz zu führen, in der folgende rechtskräftige Entscheidungen im Zusammenhang mit Lohndumpingverfahren erfasst werden:
rechtskräftige Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden,rechtskräftige Erkenntnisse von Landesverwaltungsgerichten und des VwGH (§ 35 Abs 2 LSD-BG).
