Die wichtigste Urkunde im Akt ist das Verhandlungsprotokoll.11Das Verhandlungsprotokoll ist öffentliche Beurkundung; 6 Ob 519/88.
Die Protokollierung des Gangs und Inhalts der Verhandlung ist bei der heute üblichen Verwendung von Diktiergeräten („Schallträgern“) stark fehleranfällig.