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6. Zusatzdeckungen (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

1313
In den Besonderen Bedingungen der (ö) Berufshaftpflichtversicherung finden sich tw Risikoeinschlüsse bzw Zusatzvereinbarungen, die öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche unter Versicherungsschutz stellen. Hierzu sind beispielhaft die Abgabenklausel (1.) sowie die Baukoordinationsklausel (2.) genannt.

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