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6. Sozialplan

Gruber/Lindmayr3. AuflMai 2021

6.1 Voraussetzungen

Sozialpläne sind (erzwingbare) Betriebsvereinbarungen366366 § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG. zur Milderung jener Nachteile, die Arbeitnehmer durch folgende Betriebsänderungen367367 § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG. erleiden:

Betriebseinschränkung bzw -stilllegung,

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