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5. Weitere Personalmaßnahmen

Gruber/Lindmayr3. AuflMai 2021

5.1 Übersicht

Viele Personalmaßnahmen sind nicht nur gesetzlich geregelt. Daher ist auf allfällige Sonderbestimmungen des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrages zu achten. Die verschiedenen Personalmaßnahmen unterscheiden sich vor allem in folgenden Punkten:

Dauer: Manche Personalmaßnahmen sind höchstens ein paar Wochen oder Monate lang einsetzbar (zB Urlaub und Zeitausgleich), andere sowohl über kurze als auch über lange Zeiträume hinweg (zB Teilzeit).

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