5.1 Übersicht
Viele Personalmaßnahmen sind nicht nur gesetzlich geregelt. Daher ist auf allfällige Sonderbestimmungen des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrages zu achten. Die verschiedenen Personalmaßnahmen unterscheiden sich vor allem in folgenden Punkten:
Dauer: Manche Personalmaßnahmen sind höchstens ein paar Wochen oder Monate lang einsetzbar (zB Urlaub und Zeitausgleich), andere sowohl über kurze als auch über lange Zeiträume hinweg (zB Teilzeit).
