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6 R 86/17m (Firmenrecht)

19. LfgSeptember 2018

Problem:

„Consultants Austria“ als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Wien

Datum, Geschäftszahl:

30. 03. 2017, 6 R 86/17m

 Leitsatz

1. Die Kombination aus dem Gattungsbegriff „Consultants“ und einem vorangestellten Firmenbestandteil einer Personenfirma ist geeignet, den Unternehmensträger firmenrechtlich hinreichend zu kennzeichnen und zu individualisieren.

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