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6 R 29/17d (Firmenrecht)

19. LfgSeptember 2018

Problem:

„Vienna Digital GmbH“ als Firma; Firmenkontinuität

Normen:

UGB: § 18, § 22

Gericht:

OLG Wien

Datum, Geschäftszahl:

09. 06. 2017, 6 R 29/17d

 Leitsatz

1. Ein gewisser Bekanntheitsgrad innerhalb der einschlägigen Verkehrskreise und eine Zusammenarbeit mit der Stadt Wien reichen für die Zulässigkeit eines auf das Bundesland oder die Stadt Wien hinweisenden Firmenzusatzes nicht aus.

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