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6 R 114/01d

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Titel als Firmenbestandteil; Geschäftszweig; Unternehmensgegenstand

Normen:

FBG: § 3; GmbHG: § 5, § 51

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

27. 08. 2001, 6 R 114/01d

Leitsatz

1. Die Firma „o. Univ. Prof. Dr. A Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist nach § 5 GmbHG zulässig.

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