vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 R 49/00v

1. LfgJuni 2001

Problem:

Rechtsformzusatz bei GmbH

Normen:

GmbHG: § 5

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen

Datum, Geschäftszahl:

15. 03. 2000, 6 R 49/00v

Leitsatz

1. Der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ muss nicht zwingend am Ende der Firma stehen.

2. Das Wort „Gesellschaft“ muss nicht in direkter Verbindung mit den Worten „mit beschränkter Haftung“ stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!