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6 R 10/09x

11. LfgFebruar 2012

Rechnungslegungsrecht

Problem:

Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen

Normen:

UGB: § 277, § 283

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 02. 2009, 6 R 10/09x

Leitsatz

1. Die Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform statt in elektronischer Form bildet keinen die Aufnahme des Jahresabschlusses in die Urkundensammlung hindernden Form- oder Inhaltsmangel, welcher durch Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen oder durch Verhängung von Zwangsstrafen wahrzunehmen wäre.

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