Rechnungslegungsrecht
Problem: | Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen |
Normen: | UGB: § 277, § 283 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 02. 2009, 6 R 10/09x |
Leitsatz
1. Die Einreichung des Jahresabschlusses in Papierform statt in elektronischer Form bildet keinen die Aufnahme des Jahresabschlusses in die Urkundensammlung hindernden Form- oder Inhaltsmangel, welcher durch Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen oder durch Verhängung von Zwangsstrafen wahrzunehmen wäre.

