Bereits vor Inkrafttreten der Bestimmung über den Papamonat in § 1a VKG haben manche Kollektivverträge einen Rechtsanspruch auf Konsumation einer „Familienzeit“ geschaffen. Derartige kollektivvertragliche Regelungen orientieren sich idR an der Ausgestaltung der Familienzeit iSd Familienzeitbonusgesetz. Nun stellt sich die Frage, ob durch den gesetzlichen Rechtsanspruch der kollektivvertragliche Anspruch quasi mitkonsumiert wird.

