Problem: | Dauer der Generalversammlung; Sonderrecht auf Geschäftsführung; Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung |
Normen: | ABGB: § 914; GmbHG: § 15, § 39, § 41 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 06. 2011, 6 Ob 99/11v |
Leitsatz
1. Eine Satzungsbestimmung betreffend ein unentziehbares Sonderrecht auf Geschäftsführung ist als korporative Regelung nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv auszulegen.

