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6 Ob 67/01y

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Firma einer Sparkassen Aktiengesellschaft; Firmenbeständigkeit; Firmenfortführung; Täuschungseignung

Normen:

BWG: § 94; HGB: § 18; SpG: § 1

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 05. 2001, 6 Ob 67/01y

Leitsatz

1. Ein Zusatz nach § 94 Abs 2 Satz 2 BWG in der Firma einer Sparkassen Aktiengesellschaft muss den sich aus dem Grundsatz der Firmenwahrheit ergebenden Anforderungen genügen.

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