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6 Ob 30/13z

13. LfgMärz 2015

Problem:

Sonderzeichen als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 18; GmbHG: § 5

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

06. 06. 2013, 6 Ob 30/13z

Leitsatz

1. Bei Verwendung von Zeichen als Firmenbestandteil muss deren Aussprechbarkeit gegeben sein.

2. Da dem Zeichen „+“ kein eindeutiger Lautwert zukommt, ist jedenfalls eine Firma unzulässig, die mit einem „+“ beginnt und im Übrigen eine „Allerweltsbezeichnung“ darstellt.

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