Problem: | Sonderzeichen als Firmenbestandteil |
Normen: | UGB: § 18; GmbHG: § 5 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 06. 06. 2013, 6 Ob 30/13z |
Leitsatz
1. Bei Verwendung von Zeichen als Firmenbestandteil muss deren Aussprechbarkeit gegeben sein.
2. Da dem Zeichen „+“ kein eindeutiger Lautwert zukommt, ist jedenfalls eine Firma unzulässig, die mit einem „+“ beginnt und im Übrigen eine „Allerweltsbezeichnung“ darstellt.

