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6 Ob 23/13w

15. LfgOktober 2016

Problem:

Einforderung von Einlagen; Stimmverbot

Normen:

GmbHG: § 39, § 63, § 66

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 03. 2013, 6 Ob 23/13w

Leitsatz

1. Bei der Wahl eines Vorsitzenden durch die Generalversammlung sind auch solche Gesellschafter stimmberechtigt, die bei einem der angesetzten Tagesordnungspunkte vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

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