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6 Ob 231/02t

3. LfgMai 2003

Problem:

Bestellung des Stiftungsprüfers; Vorschlagsrecht des Stifters; Rechtsmittellegitimation

Normen:

AußStrG: § 9; FBG: § 15; PSG: § 3, § 9, § 10, § 14, § 20, § 21, § 27

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

10. 10. 2002, 6 Ob 231/02t

Leitsatz

1. Das für die Bestellung des Stiftungsprüfers zuständige Firmenbuchgericht hat auf allfällige Vorschlagsrechte des Stifters Bedacht zu nehmen, ohne daran gebunden zu sein.

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