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6 Ob 120/02v

3. LfgMai 2003

Problem:

Auflösung der Privatstiftung; Verfahrensunterbrechung; Zuständigkeit

Normen:

FBG: § 19; PSG: § 34, § 35, § 40; ZPO: § 190

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 06. 2002, 6 Ob 120/02v

Leitsatz

1. Die Zulässigkeit des Widerrufs einer Privatstiftung ist zunächst vom Stiftungsvorstand zu prüfen, dessen Entscheidung der Kontrolle des Firmenbuchgerichts im Verfahren nach § 35 Abs 3 PSG unterliegt.

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