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6 Ob 188/07a

6. LfgDezember 2007

Problem:

Kennzeichnungseignung, Unterscheidungskraft, Gattungsbezeichnungen, Branchenangaben, Selbstberühmung

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

13. 09. 2007, 6 Ob 188/07a

Leitsatz

1. § 18 UGB bezieht sich nur auf neu gebildete Firmen, worunter nicht nur eine ursprüngliche - also anfängliche -, sondern auch jede geänderte Firma zu verstehen ist.

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