Problem: | Kennzeichnungseignung, Unterscheidungskraft, Gattungsbezeichnungen, Branchenangaben, Selbstberühmung |
Normen: | UGB: § 18 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 09. 2007, 6 Ob 188/07a |
Leitsatz
1. § 18 UGB bezieht sich nur auf neu gebildete Firmen, worunter nicht nur eine ursprüngliche - also anfängliche -, sondern auch jede geänderte Firma zu verstehen ist.

