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6 Ob 187/17v (Aktienrecht)

19. LfgSeptember 2018

Problem:

Gerichtsstandsklausel in der Satzung

Normen:

AktG: §§ 16 f, §§ 145 ff; FBG: § 15

Gericht:

OGH

Datum, Geschäftszahl:

21. 12. 2017, 6 Ob 187/17v

 Leitsatz

1. Eine Gerichtsstandsklausel in der Satzung einer AG darf nur Streitigkeiten zwischen Aktionären und der Gesellschaft mit mitgliedschaftlicher Natur, nicht jedoch solche erfassen, in denen die Aktionäre der Gesellschaft gläubigerähnlich als Anleger gegenüberstehen.

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