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6 Ob 154/05y

11. LfgFebruar 2012

Rechnungslegungsrecht

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses durch den Masseverwalter

Normen:

UGB: § 222, § 277, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 03. 2007, 6 Ob 154/05y

Leitsatz

1. In der Insolvenz einer GmbH treffen die unternehmensrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten auch für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig von einer Fortführung des Unternehmens den Masseverwalter.

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