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6 Ob 134/11s

14. LfgJuni 2015

Problem:

Offenlegungspflicht des Insolvenzverwalters

Normen:

IO: § 114a, §§ 121 ff; UGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

14. 09. 2011, 6 Ob 134/11s

Leitsatz

1. § 283 UGB in der geltenden Fassung ist auch auf bereits vor Inkrafttreten des BudgetbegleitG 2011 offenzulegende Jahresabschlüsse anzuwenden.

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