vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6. Gesamtrechtsnachfolge (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

6.1. Einleitung

Die Übertragung von Vermögensgegenständen (Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse) im Rahmen der Spaltung erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, auch Universalsukzession genannt. Die erste Positivierung der Gesamtrechtsnachfolge erfolgte in § 240 Abs 3 Satz 1 AktG 1937. Die Judikatur anerkannte sie bereits davor als Mittel des Gläubigerschutzes.11Vgl OGH 13.07.1927, SZ 9/138.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte