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6. Genießt ein Datenschutzbeauftragter Kündigungsschutz?

Feiler/Horn1. AuflJänner 2018

Ja, der Datenschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben (siehe Frage 4) weder gekündigt, abberufen noch auf sonstige Weise benachteiligt werden.

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