einstweilige Verfügung
Sicherstellungsanspruch
Der Sicherstellungsanspruch kann bei Vorliegen aller materiellen und formellen Voraussetzungen durch Klage gegen die übernehmende Gesellschaft im streitigen Verfahren durchgesetzt werden.202 Im Verfahren ist voll zu beweisen, dass die sicherzustellende Forderung dem Grunde nach entstanden ist; die Gefährdung der Befriedigung durch Verschmelzung ist hingegen lediglich zu bescheinigen.203 Der Anspruch auf Sicherheitenbestellung kann durch einstweilige Verfügung abgesichert werden.204
