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6. Die Rolle der Rechtsprechung

Haeseler/Hörmann/Kros2. AuflAugust 2007

In diesem Zusammenhang sollte jedoch auch eine andere Frage gestellt werden. Literatur und Rechtsprechung unterstellen regelmäßig unhinterfragt die Schutzwürdigkeit der (Klein-)Aktionärsinteressen, d. h. der Aktionär darf keinesfalls schlechter gestellt werden, als er „am Markt“ reüssiert hätte. Ganz abgesehen davon, dass sich diese „als-ob“-Überlegung natürlich keinesfalls rechnerisch abstützen läßt (der Zeitpunkt eines alternativen Verkaufs ist einfach nicht ermittelbar, die Festetzung auf einen bestimmten Stichtag somit reine Willkür), scheint es auch fragwürdig, weshalb mündige, zurechnungsfähige Teilnehmer am freien Wirtschaftsverkehr vor den Konsequenzen ihrer eigenen Handlungen „geschützt“ werden sollten. (Klein-)Aktionäre werden im herrschenden Wirtschaftssystem nirgendwo zum Kauf von Aktien gezwungen. Die Entscheidung treffen diese stets freiwillig (u. U. aber eben uninformiert, schlecht beraten und von kurzsichtig überzogenen Erwartungen geleitet). Die mangelnden Kenntnisse des Geschäftsmodells sowie der mit dieser Investitionsart grundsätzlich verbundenen Risiken können aber wohl kaum als schützenswert im Rechtssinne interpretiert werden. Schließlich sind auch Kursverluste (durch Geschmacks- oder Technologiewandel, aber auch durch Insiderhandel oder Betrug durch das Top Management) untrennbarer Bestandteil der freien Marktwirtschaft und können ebenfalls nicht durch Gutachter und/oder Richter verhindert bzw. saniert werden.

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