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6.9 Kontrollgruppe: Rechtmäßigkeit

3. LfgJuni 2020

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt deren Rechtmäßigkeit voraus. Im Kontrollbereich Prozesse schließt diese Kontrollgruppe Verfahren ein, die sicherstellen, dass keine weitere Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgt, wenn der Betroffene der Datenverarbeitung widersprochen hat bzw das Prüfungsverfahren von Seiten des Verantwortlichen die Rechtmäßigkeit gewährleistet.

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