vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6.7 Kontrollgruppe: Datenvorfall

3. LfgJuni 2020

Trotz umfangreicher Maßnahmen und Prozesse besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datenvorfall (Data Breach) eintritt. Dies erfolgt in der Regel unvorhergesehen. Ausgehend von der DSGVO sind hierfür entsprechende Vorbereitungen und im Falle eines Datenvorfalls fristgerecht Maßnahmen zu treffen. Für den Umgang mit Datenvorfällen sind somit von Seiten des Verantwortlichen bereits im Vorfeld Prozesse, Checklisten und Verantwortlichkeiten zu definieren, um rasch, effektiv und richtig reagieren zu können. In der Unternehmenspraxis können hierbei jedenfalls Schnittstellen zur bestehenden IT-Notfallplanung oder dem Krisenmanagement herangezogen werden bzw in oben genannten Prozessen die datenschutzrechtlichen Aspekte mit aufgenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte