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6.6 Auslegung der Statuten

Höhne/Jöchl6. AuflOktober 2019

Nach dem oben Gesagten sind die Statuten des Vereins ein privatrechtlicher Vertrag – demnach wären bei Auslegung der Statuten die §§ 914, 915 ABGB anzuwenden. Nach diesen Bestimmungen ist primär die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.517517Für eine gemäßigte objektive Auslegung Krejci et al2 § 3 Rz 11 – nach dieser Auffassung kommt es auf das Verständnis „der vernünftigen und redlichen Mitglieder“ an; insgesamt wird eine „objektive Auslegung bei ausnahmsweiser Berücksichtigung subjektiver Elemente“ vertreten, aaO Rz 13.

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