Die Eigenkapitalrentabilität drückt die Ertragsfähigkeit des Unternehmens aus, indem sie die Erfolgsgrößen EBT oder EBT nach fiktiven EBT-Ertragsteuern in Bezug zu einer diese Erfolge stark beeinflussenden Größe, dem Eigenkapital, setzt. Bei der Berechnung der Eigenkapitalrentabilität kann man nur die Kennzahl EBT als Erfolgsgröße heranziehen, da man notwendigerweise nur das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung stehende Ergebnis vor Steuern und außerordentlichen Erfolgsauswirkungen (EBT) bzw vor außerordentlichen Erfolgsauswirkungen (EBT nach fiktiven EBT-Ertragsteuern) in Relation zum Eigenkapital setzen kann. Hinsichtlich der Ermittlung der Kennzahl EBT wird auf Abschnitt 6.1 verwiesen.