Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 914, § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 23. 01. 2015, 60 R 98/14p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Die Angabe „in unmittelbarer Umgebung“ in einem Reisekatalog ist so zu verstehen, dass die damit beschriebene Wegstrecke kürzer als 2,6 km ist.

