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60 R 89/16t

21. LfgFebruar 2019

Reiserecht

Problem:

Reisemangel; Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

09. 12. 2016, 60 R 89/16t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Die Verkürzung der Nachtruhe um etwa eine Stunde durch einen Brand im Hotel rechtfertigt keine Preisminderung.

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