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60 R 7/15g

17. LfgDezember 2016

Problem:

Verkehrssicherungspflichten

Normen:

ABGB: §§ 1293 ff

Datum, Geschäftszahl:

28. 05. 2015, 60 R 7/15g

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da Schrägen und Rampen im Eingangsbereich von Hotels nicht ausschließlich von Rollstuhlfahrern benützt werden, bestehen diesbezüglich Verkehrssicherungspflichten auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

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