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60 R 61/13w

15. LfgOktober 2015

Problem:

Anzeigeobliegenheit

Normen:

B-VG: Art 7; MÜ: Art 31

Datum, Geschäftszahl:

21. 10. 2013, 60 R 61/13w

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Eine Bestätigung, in der überhaupt kein Schadensposten beschrieben oder näher substantiiert wird, ist keine hinreichende Anzeige nach Art 31 MÜ.

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