vorheriges Dokument
nächstes Dokument

60 R 38/16t (Reiserecht)

19. LfgDezember 2017

Problem:

ausführendes Luftfahrtunternehmen

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 2

Datum, Geschäftszahl:

24. 08. 2016, 60 R 38/16t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Das ausführende Luftfahrtunternehmen bestimmt sich nach den Buchungsunterlagen oder nach später ausgestellten Urkunden, wie etwa einem Flugschein oder einer Bordkarte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!