Problem: | Reiseveranstalter; Reisevermittler |
Normen: | ABGB: §§ 1002 ff; KSchG: § 31b |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 02. 2012, 60 R 38/11k |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird bereits in dem der Buchung zugrunde liegenden Reisekatalog explizit ein anderes Unternehmen als das die Buchung vornehmende Reisebüro als Reiseveranstalter angeführt, ist das die Buchung vornehmende Reisebüro als bloßer Vermittler der Reise anzusehen.

