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5. Weisungen des VR (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

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Der VN hat den Weisungen des VR zu folgen, die der VR dem VN im Rahmen seiner Schadenregulierungsvollmacht erteilt, soweit diese zumutbar

Seite 1337

sind.56735673Zu Fallkonstellationen, wo Interessen zwischen VR und VN auseinanderfallen und insofern Weisungen des VR auch treuwidrig und für den VN insofern unzumutbar sein können, s ausf Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 5 Rz 54–54a. Dem VR obliegt die Entscheidung, ob er Rechtsschutz und/oder Freistellungsschutz gewährt. Weiters obliegt dem VR die Entscheidung, in welcher Form ein Haftpflichtprozess geführt wird und wie die Prozessstrategie ausgerichtet sein soll.56745674 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 5 Rz 54.

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