Diese umfassen im Wesentlichen den Werkverkehr, Rohrleitungsverkehr (Pipelines) und die Nachrichtenübermittlung in Form des Postverkehrs. Der allenfalls hier noch aufzuzählende Landwirtschaftsverkehr kann als eine Art agrarischer Zubringerdienst mit begrenztem Aktionsradius (Bewirtschaftungsfläche – Lagerhaus) von der Erörterung ausgeklammert werden.
