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5. Rechnungslegung:

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Die Eingangsschwelle für die handelsrechtliche Rechnungslegung wird neu festgelegt (§ 189 UGB).

Der Pflicht zur Rechnungslegung nach dem UGB unterliegen künftig:

Unabhängig von Größenkriterien:

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