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5 Ob 262/02v

5. LfgDezember 2004

Problem:

Mietzinserhöhung bei Einräumung eines Fruchtgenussrechts an Gesellschaftsanteilen zugunsten einer Privatstiftung

Normen:

ABGB: § 509, §§ 509 ff; MRG: § 12a; PSG: §§ 1 ff

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

10. 02. 2004, 5 Ob 262/02v

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