Die zunehmende, beinahe alle Lebensbereiche umfassende Digitalisierung macht auch vor dem Gesellschaftsrecht22Gesellschaftsrecht verstanden als das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Das Gesellschaftsrecht ist privatrechtliches Kooperationsrecht, das sowohl die körperschaftlich organisierten juristischen Personen (va AG, GmbH) als auch die Personengesellschaften umfasst. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Mitglieder untereinander, deren Rechtsbeziehung zur Gesellschaft sowie die Rechtsstellung gegenüber Dritten (insb Vertragspartner, Gläubiger) (Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht2 (2017) Rz 1/1). Dieser Beitrag hat nicht sämtliche Gesellschaftsformen vor Augen, sondern va GmbH und AG. nicht halt und stellt es vor neue Fragestellungen und Herausforderungen.