6.1. Einleitung
Um in das Thema der Überschrift dogmatisch korrekt einzusteigen, müssen wir vorweg die Begriffe „digitale Wirtschaft“, „E-Commerce“ oder „internetbasierte Leistungen“ definieren; auch der Begriff „Besteuerung“ selbst ist breit und deckt sowohl Verkehrsteuern, wie die Umsatzsteuer, als auch Ertragsteuern, also etwa die Einkommensteuer, ab. Die Definitionen folgen, manche für ein besseres Verständnis detaillierter als andere, erst in den einzelnen Abschnitten dieses Beitrages, soviel aber sei schon jetzt verraten: in weiten Bereichen werden digitale Wirtschaftsvorgänge nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen behandelt. Dies einerseits deshalb, weil viele dieser Vorgänge zwar digital abgewickelt werden, jedoch inhaltlich herkömmliche Geschäftsfälle darstellen, andererseits, weil konkrete Regelungen fehlen und daher auf die existierenden Bestimmungen zurückgegriffen werden muss. Werden Finanzdienstleistungen bspw über die Website einer Bank in Anspruch genommen, handelt es sich inhaltlich um herkömmliche Finanzdienstleistungen, die digital konsumiert werden. Selbiges gilt beim online gebuchten Urlaub, weil die Leistung eines Reisebüros online erbracht wird. Hätten wir uns an eine Definition der digitalen Wirtschaft für Steuerzwecke gewagt, müsste man für diese Beispielsfälle entscheiden, ob es sich um digitale Dienstleistungen handelt oder um Finanz- und Reisebürodienstleistungen, die auf digitalem Wege erbracht werden. Ganz allgemein aber kann heute eine strikte Trennung der klassischen Wirtschaft von der digitalen in vielen Bereichen nicht mehr vorgenommen werden, weil die Digitalisierung mehr Bereiche berührt und viele Vorgänge im Wirtschaftsleben digital abgewickelt werden können.1

