Bei Eingaben von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie von Europäischen Genossenschaften (SCE) sind gem § 32 TP 10 I GGG € 21 sowie uU diverse Eintragungsgebühren zu entrichten. Im Bereich der speziellen Verkehrssteuern – soweit sie Anwendung auf Genossenschaften finden – existieren keine Sonderregelungen in Bezug auf die Gründung von Genossenschaften.

