Die Gründung der juristischen Person des Vereins verursacht folgende Gebühren und Abgaben:
6.1 Grunderwerbsteuer
Im Bereich der Grunderwerbsteuer besteht keine Sondervorschrift für (begünstigte) Vereine.
6.2 Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflicht liegt ua vor, sofern ein Leistungsaustausch gegeben ist. Der „echte“ Mitgliedsbeitrag ist allerdings ein Beitrag, den ein Vereinsmitglied nicht als Gegenleistung für eine konkrete Leistung, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten hat. Mangels Leistungsaustausches stellen diese echten Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt dar.

