Lang/Unger8. AuflMärz 2025
Neben der Änderung des § 34 FinStrG (Reduzierung des Tatbestandes auf „grobe Fahrlässigkeit“), wurden seit dem StRefG 2015/2016 auch „Registrierkassendelikte“ (in der Grafik kursiv) in das FinStrG eingefügt.