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5. Datenschutz (Hellbert)

Hellbert2. AuflMai 2020

5.1. Einführung

Nicht nur das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.  4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) mit Mai 2018,11ABl L 2016/119, 1. sondern auch die Corona-Krise 2020 hat das datenschutzrechtliche Umfeld in Österreich stark mitgeprägt. Dies macht es auch für Unternehmer und insbesondere für jene, die Forschung am Menschen betreiben, notwendig, sich intensiv dem Thema Datenschutz und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen zu widmen. Daten, die der Kunde einem Unternehmen zur Verfügung stellt oder die durch Forschung generiert werden, bilden einen wesentlichen immateriellen Vermögensbestandteil eines Unternehmens und sind oft Voraussetzung dafür, überhaupt am Markt agieren zu können. Gerade im Gesundheitsbereich werden gesundheitsbezogene Daten verarbeitet, damit die Unternehmen ihre Aufgaben wahrnehmen können, vom klinischen Versuch bis zu Pharmakovigilanzmeldungen oder Patientendaten zur Unterstützung bei einer Heimtherapie zur Infusionseinschulung. Hinzu kommen noch Daten, die ihren Einsatz im Marketingbereich finden - CRM-Datenbanken für die Besuchsplanung durch Außendienstmitarbeiter.

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