Der vorzeitige Austritt aus einem wichtigen Grund bewirkt die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Austritt muss vom AN ausdrücklich erklärt werden. Der Austritt, auch der unberechtigte, beendet das Arbeitsverhältnis.
Wenn der Austritt berechtigt war und den AG ein Verschulden am Austritt trifft, hat der AN Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.

