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50 R 99/10f

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Gerichtszuständigkeit; Pauschalreise

Normen:

ABGB: § 881, § 914; BGB: § 651a; EuGVVO: Art 15; KSchG: § 31b

Datum, Geschäftszahl:

16. 05. 2011, 50 R 99/10f

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Sind Buchungsgegenstand eine Unterkunft in einem Hotel mit Zusatzbett und Frühstück sowie die als „unlimited golfen“ bezeichnete Nutzung einer Freizeiteinrichtung, so liegt eine Pauschalreise vor.

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